Arbeitsrecht
Kündigungen, Verträge und Arbeitsrecht
Im Bereich Arbeitsrecht habe ich die theoretische Ausbildung zur Fachanwältin für Arbeitsrecht absolviert.
Im Arbeitsrecht berate ich Sie gerne bei folgenden Fragen:
Arbeitsverträge
Ich unterstütze Sie bei Fragen der Eingruppierung, der Abwicklung geringfügiger Beschäftigung, der Wirksamkeit von Befristungen, der Zulässigkeit von Nebentätigkeiten und bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Sozialabgaben.
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Ich helfe bei der Gestaltung von Abfindungslösungen und Aufhebungsverträgen, bei Sperrzeitproblemen sowie bei Fragen im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld, Urlaubsabgeltung, Wettbewerbsverboten und Arbeitszeugnissen.
Kündigungen
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen, die sich bei einer künftigen oder bereits ausgesprochenen Kündigung stellen (Formerfordernisse, einzuhaltende Kündigungsfristen, allgemeiner Kündigungsschutz, Sonderkündigungsschutz, Änderungskündigung).
Kündigungsschutzprozesse und andere Statusprozesse
Ich übernehme für Sie die anwaltliche Vertretung in Kündigungsschutzprozessen und in Entfristungsprozessen sowie in Prozessen im Zusammenhang mit Betriebsübergängen und Aufhebungsverträgen.
Lohn und Gehalt
Ich unterstütze Sie bei Problemen mit Gratifikationen, Zielvereinbarungen, Tarifverträgen, Ausschlussfristen, Verzugszinsen, Zahlungsverzögerungen und Unternehmensinsolvenzen.
Krankheitsfälle, Urlaub und Mutterschutz
Ich helfe Ihnen bei Fragen der Urlaubsdauer, der Urlaubsabgeltung, der Beschäftigungsverbote für werdende Mütter und der Gestaltung von Elternzeiten.
Haftung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers im Schadensfall
Ich berate und vertrete Sie bei Arbeitsunfällen, Betriebsunfällen und sonstigen Schadensereignissen im Arbeitsverhältnis.
Mobbing
Ich unterstütze und vertrete Sie bei Problemen, die Sie als Opfer von Mobbing oder als Arbeitgeber mit Mobbingvorfällen in Ihrem Betrieb haben.
Betriebsverfassungsrecht
Ich berate und vertrete Sie in allen betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen, wie z.B. Prüfung von Betriebsvereinbarungen, Führen von Beschlussverfahren, Interessenausgleich und Sozialplanverhandlungen, Kostenübernahme nach §§ 40, 80 Abs. 3 BetrVG. Natürlich richtet sich mein Angebot auch an andere kollektivrechtliche Organe, wie Sprecherausschüsse, Schwerbehinderten- oder Auszubildendenvertretungen, Personal- und Aufsichtsräte.